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Existenz bedrohende und nicht existenzbedrohende Risiken
In unserem Absicherungskonzept unterscheiden wir zwischen existenzbedrohenden und nicht existenzbedrohenden Risiken. Bei den existenzbedrohende Risiken gehen wir davon aus, daß bei dem Eintritt eines Schadenfalles der wirtschaftliche Schaden für Sie derart hoch sein kann, daß er aus eigenen Mitteln nicht zu begleichen ist. Diese Risiken müssen abgesichert werden. Nicht-existenzbedrohende Risiken können Sie bei Eintritt eines Schadenfalles zwar schädigen, bedrohen Sie aber nicht in Ihrer wirtschaftlichen Existenz. Diese Risiken können abgesichert werden.

Absicherung der Existenzbedrohenden Risiken
Wer durch einen Unfall oder durch Krankheit seine Arbeitskraft verliert, verliert sein monatliches Einkommen und falls keine Vermögenswerte vorhanden sind, seine Existenzgrundlage. Ihre Ausbildung und Ihre Arbeitskraft sichern Ihnen Ihre Existenz. Für jemanden, der im Laufe seines Arbeitslebens z.B. durchschnittlich 5.000,-- EURO mtl. verdient und ca. 35 Jahre lang arbeitet, hat seine Arbeitskraft einen Wert von ca. 3,7 Millionen, bei einer durchschnittlichen Inflation von 3 % .Ein neues Auto im Wert von z.B. 40.000,-- EURO würden Sie gegen Verlust sofort Vollkasko versichern, Ihre Arbeitskraft, die Millionen wert ist, haben nur 20% der Arbeitnehmer mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung abgesichert. Nach einer Statistik der BfA (Bundesversicherungsanstalt für Angestellte) erhält ca. jeder dritte Arbeitnehmer eine Rentenzahlung von der BfA, weil er berufsunfähig ist. Das bedeutet, jeder dritte Arbeitnehmer wird vor dem Erreichen des 65. Lebensjahres berufsunfähig. Dieses existentielles Risiko ist also nicht zu vernachlässigen. Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt Ihnen bei Verlust oder Einschränkung Ihrer Arbeitskraft eine monatliche Rente. Sie kann auch schon von Auszubildenden und Studenten oder von Hausfrauen bzw. Hausmännern abgeschlossen werden. Besonders wichtig ist sie für Berufsanfänger und junge Familien. Sie haben meist noch keine oder nur sehr geringe Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Allgemein gilt, daß die Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung schon heute sehr gering sind und auch bei langjährig versicherten Arbeitnehmern nur unter großen Einschränkungen für den Lebensunterhalt ausreichen. Zukünftig werden diese Leistungen aufgrund der Rentenproblematik - auch im Versorgungswerk- wohl eher geringer ausfallen. Eine private Absicherung ist also jedem dringend zu empfehlen. Da diese Absicherung der Berufsunfähigkeit mit einer Gesundheitsprüfung durch den Versicherer einher geht, sollte dieses so früh und so gesund wie möglich erfolgen.

Das existentielle Risiko der Altersversorgung
Arbeitnehmer sind per Gesetz rentenversicherungspflichtig. Monat für Monat zahlen Sie einen hohen Betrag in Ihre Rentenversicherung (BfA, LVA, Versorgungswerk, Künstlerkasse, Knappschaft usw.). Dabei kann heute niemand vorhersagen, wieviel Rente sie dafür im Alter erhalten werden. Sie erfahren es jeden Tag aus den Medien, die Rentenkassen sind in Schwierigkeiten. Beiträge werden erhöht, Leistungen verringert. Wer weiß, wie es in 10, 20 oder 30 Jahren aussieht. Die heutige Diskussion zeigt, daß man sich keinesfalls auf das gesetzliche Rentenversicherungssystem allein verlassen sollte. Selbst Politiker raten dazu, privat zusätzliche Vorsorge zu treffen. Die Frage, wie hoch Ihre Rente nach heutigem Kenntnisstand im Alter voraussichtlich maximal sein wird und wie hoch demzufolge Ihre private zusätzliche Rente sein sollte, kann nur im Einzelfall beantwortet werden.

Das existentielle Risiko der Todesfallabsicherung
Für alle, die Hinterbliebene ( Mann, Frau, Kinder, Eltern ) zu versorgen haben, ist die Absicherung des Todesfallrisikos besonders wichtig. Für die Absicherung von Krediten, z.B. für Immobilien- oder Existenz-gründungsfinanzierungen, werden solche Versicherungen von den Kreditinstituten meist zwingend vorgeschrieben. Ehepaare können eine Lebensversicherung auf zwei Leben abschließen. Da diese Versicherungssumme nur einmal fällig wird, nämlich beim Tod des Erstversterbenden, sind diese günstiger, als zwei selbständige Verträge. Auf jeden Fall muß die Inflation, wie bei allen Versicherungen, die im Schadenfall eine Rente oder ein Kapital zahlen, berücksichtigt werden.

Das existentielle Risiko der Krankheit
Die Krankenversicherung ist die einzige Versicherung, die Sie lebenslang besitzen. Dementsprechend gründlich und wohlüberlegt sollte sie ausgewählt werden. Jeder Arbeitnehmer ist in einer gesetzlichen Krankenkasse krankenversicherungspflichtig, wenn er weniger als die Beitragsbemessungsgrenze jährlich verdient. Langfristig gesehen, spielt es keine Rolle, in welcher gesetzlichen Krankenkasse bzw. Ersatzkasse man versichert ist. Durch den neu eingeführten Kostenausgleich zwischen den Kassen werden sich die Beiträge, bei gesetzlich festgelegten Leistungen , weitestgehend anpassen. Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse haben die Möglichkeit Leistungen, die durch Ihre Kasse nicht oder nicht mehr übernommen werden, zusätzlich privat abzusichern. Auch hier ist lediglich die zusätzliche Absicherung von existentiell wichtigen Leistungen sinnvoll.

Arbeitnehmer, die über die Beitragsbemessungsgrenze jährlich verdienen und Selbständige, haben die Möglichkeit, sich entweder freiwillig in einer der gesetzlichen Krankenkassen- bzw. Ersatzkassen oder bei einer privaten Krankenversicherung zu versichern. Die jeweiligen Krankenversicherungssysteme arbeiten nach völlig unterschiedlichen Prinzipien. Welches System langfristig gesehen das bessere ist, hängt von der persönlichen Lebensplanung ab und kann nur in einem Gespräch beantwortet werden.

Das existentielle Risiko eines Unfalls
Die gesetzliche Unfallversicherung, die der Arbeitgeber für seine Angestellten abschließen muß, hat Lücken. So sind nur Unfälle während der Arbeit sowie auf dem Fahrtweg von und zur Arbeitsstätte abgesichert. Streit gibt es schon, wenn vom kürzesten Weg zur Arbeit abgewichen wird. Selbständige und nicht Berufstätige sind grundsätzlich nicht gesetzlich unfallversichert. Statistisch gesehen passieren zwei Drittel aller Unfälle in der Freizeit. Hier greift der gesetzliche Schutz ebenfalls nicht. Die Versicherung von Kindern ist besonders wichtig. Wenn ein Kind als Folge eines Unfalls ein Leben lang nicht arbeiten kann, müssen die Eltern möglicherweise bis zu ihrem Tode für den Unterhalt aufkommen. Die Unfallversicherung mildert die finanziellen Folgen eines Unfalls. Sie ist eine Ergänzung zur Berufsunfähigkeitsversicherung. Während die Berufsunfähigkeitsversicherung die vereinbarte monatliche Rente zur Sicherstellung des Lebensunterhaltes zahlt, leistet die Unfallversicherung mit einem Einmalbetrag. Mit diesem Betrag lassen sich eventuell erforderliche Umbauten im Haus, eine Haushaltshilfe oder ein speziell umgebauter Pkw finanzieren. Die Absicherung des Todesfallschutzes halten wir für wenig sinnvoll, denn wenn Sie Hinterbliebene zu versorgen haben, brauchen diese das Geld unabhängig von der Todesursache, also auch dann, wenn Sie nicht durch einen Unfall sterben. Hier ist der Abschluß einer Lebensversicherung sinnvoller und auch günstiger. Auf keinen Fall sollten Sie ein Krankentagegeld, Krankenhaustagegeld, Genesungsgeld oder Übergangsentschädigungen innerhalb der Unfallversicherung abschließen. Diese Leistungen gehören, falls Sie benötigt werden, innerhalb der Krankenversicherung abgesichert. Auch sollten auf keinen fall Unfallversicherungen mit Beitragsrückgewähr (UPR) abgeschlossen werden. Dieser Sparvorgang innerhalb der Unfall versicherung rentiert sich nicht.

Das existentielle Risiko des Schadenersatzes
Wer anderen einen Schaden zufügt, muß dafür mit seinem Einkommen und Vermögen bezahlen. Die Haftpflichtversicherung übernimmt für Sie Schadensersatzzahlungen zu der Sie gesetzlich verpflichtet sind. Beispielsweise ist das der Fall, wenn Sie für Ihre Kinder haften müssen oder selbst als Fußgänger einen Verkehrsunfall verursachen. Die Privathaftpflichtversicherung gilt für den privaten Bereich. Mitversichert sind Familienangehörige und wenn beantragt, Partner in eheähnlicher Gemeinschaft. Kinder sind bis zum Abschluß der Schul- und Berufsausbildung mitversichert. Zusätzliche Haftpflichtversicherungen müssen abschließen: Tierhalter für Hunde und Pferde, Haus- und Grundbesitzer für vermieteten oder unbebauten Grundbesitz, Öltankbesitzer, Bauherren, Besitzer von Surfbrettern, Motor- und großen Segelbooten, Besitzer von Flugmodellen, Jäger, und Betriebsinhaber.

Absicherung der nicht existenzbedrohenden Risiken
Die nachfolgend beschriebenen Risiken sind zwar nicht als existenzbedrohend einzustufen, ein Schadenfall kann aber dennoch so bedrohlich sein, so daß eine Absicherung sinnvoll sein kann bzw. bei der Kfz Versicherung sogar gesetzlich vorgeschrieben ist.

Hausratversicherung
Die Absicherung des häuslichen Sachvermögens gegen Einbruchdiebstahl, Feuer, Sturm und Leitungswasser gehört sicherlich zu den sinnvollen Versicherungen. Der Verlust würde zwar nicht Ihre Existenz bedrohen, denn Sie haben ja noch Ihre Arbeitskraft und könnten die Gegenstände aufgrund Ihres Einkommens neu anschaffen, ist aber in den meisten Fällen mit sehr großen Einschränkungen verbunden. Die Versicherungssumme sollte dem Neuwert der zu ersetzenden Gegenstände entsprechen. Bei einer Unterversicherung erhalten Sie möglicherweise nur einen Teil Ihres Schadens ersetzt. Legen Sie die Versicherungssumme nach der Formel "Quadratmeter der Wohnung x 650,-- EURO" fest, verzichten die Versicherungen auf die Prüfung des Neuwertes. Jeder Schaden würde bis zur Versicherungssumme gezahlt, wenn er die Versicherungssumme nicht übersteigt (zzgl. der Vorsorgeversicherung +10% der Versicherungssumme). Ob der Einschluß einer zusätzlichen Fahrradversicherung sinnvoll ist, muß im Einzelfall entschieden werden. Der Einschluß einer Glasversicherung ist selten sinnvoll.

Kfz- Versicherung
Innerhalb der Kfz- Versicherung unterscheidet man zwischen der Haftpflicht-, Teilkasko-, Vollkasko und Insassenunfallversicherung. Bei diesen Versicherungen hat es in der jüngeren Vergangenheit viele Änderungen gegeben. Weitere Änderungen fanden im Januar 1997 statt. Die Prämien werden dann nicht mehr nach PS/KW Klassen berechnet, sondern nach Typklassen. Zusätzlich werden Sondertarife für z.B. Frauen, Garagenbesitzer, Wenigfahrer, usw., angeboten. Da sich die Angebote der Versicherer am Markt sehr häufig ändern, ist es erst dann sinnvoll, sich über die geeignete Kfz-Versicherung zu informieren, wenn unmittelbar ein Fahrzeugwechsel bevorsteht oder sich ein anderer Versicherungsbedarf ergibt. Ob ein Fahrzeug Teil- oder Vollkasko versichert werden sollte, hängt vom Wert des Fahrzeuges ab. Die Regel, daß Neufahrzeuge Vollkasko und ältere Fahrzeuge Teilkasko versichert werden sollten, muß nicht immer zutreffen. Es kann durchaus möglich sein, daß ein Fahrzeug in der Teilkasko etwa das gleiche kostet, wie in der Vollkasko. In diesem Fall sollten natürlich auch ältere Fahrzeuge in den Genuß der Vollkasko kommen. Der Abschluß einer Insassenunfallversicherung ist nicht sinnvoll. Alle berechtigten Ansprüche der Insassen an den Fahrzeughalter/in oder Fahrzeugführer/in sind durch die Kfz-Haftpflichtversicherung abgedeckt. Keine Ansprüche haben die Insassen, wenn ein Unfall z.B. dadurch verursacht wird, daß ein Reifen platzt oder ein Tier vor das Fahrzeug läuft. Haben die Insassen jedoch eine private Unfallversicherung (Beruf und Freizeit) abgeschlossen, besteht eine 24 Stundendeckung, also auch bei einem Verkehrsunfall.

Weitere Versicherungen
Weitere Versicherungen sollten erst dann abgeschlossen werden, wenn die zuvor beschriebenen Risiken ausreichend abgedeckt sind. Sie sollten sich aber immer die Frage stellen, ob Sie diese Risiken nicht durch das ansparen eines Notgroschens (Täglich verfügbare Sparguthaben z.B. Cashfonds, Sparbücher, oder ähnlich sofort verfügbare Mittel), über den Sie dann frei verfügen können, besser absichern können.

Wir hoffen Sie hatten interessante 10 Minuten, denn :
"Es ist klüger einen Tag über Geld nachzudenken, als einen Monat für sein Geld zu arbeiten".

(Rockefeller).